PLEXIGLAS®: Sogar sicher genug für Lebensmittel
Wer kennt es nicht: Ein neues Produkt wird ausgepackt – und schon erfüllt ein eigenartiger Geruch die Luft. Was bestenfalls unangenehm ist, kann schlimmstenfalls gesundheitsschädlich sein.
Denn beispielsweise Weichmacher, die viele Kunststoffe geschmeidig machen, verflüchtigen sich im Laufe der Zeit aus dem Material in die Luft und können dann als gesundheitlich bedenklich gelten. PLEXIGLAS® hingegen gibt im Gebrauch keine Inhaltsstoffe an seine Umgebung ab, oder ganz vereinfacht gesagt: PLEXIGLAS® „riecht nicht“.
Je nach Anwendung werden an Kunststoffe teilweise sehr hohe Anforderungen in Bezug auf die Umwelt- und Gesundheitswirkungen während der Nutzung gestellt. PLEXIGLAS® erfüllt diesbezügliche Ansprüche.
PLEXIGLAS® ist lebensmittelverträglich
Besonders hohe Ansprüche werden an Kunststoffe gestellt, wenn sie im Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden. Dann müssen sie lebensmittelecht sein und damit unbedenklich für die Gesundheit.
- PLEXIGLAS® Halbzeug-Produkte enthalten entsprechend ihrer Herstellung keine Weichmacher oder Schwermetallsalze bzw. Halogene, insbesondere kein Chlor.
- Darüber hinaus besitzen PLEXIGLAS® Halbzeug-Produkte in ihrer chemischen Basisstruktur keine Stickstoffverbindungen und keine sogenannten aromatischen Anteile. Zuschlagstoffe werden ggf. lediglich in geringen Mengen benötigt.
- Aufgrund seiner chemischen Grundstruktur werden von PLEXIGLAS®, auf Basis heutiger Kenntnis, üblicherweise keine toxischen oder kanzerogenen, erbgutverändernden, fortpflanzungsschädliche oder in ähnlicher Weise unerwünscht wirksame Stoffe selbst oberhalb der Erweichungstemperatur (im Bereich von 100 Grad Celsius) in relevanten Mengen freigesetzt.
- PLEXIGLAS® Platten emittieren keine Inhaltsstoffe an Luft, Wasser, Boden.
- Sogar im Brandfall entwickelt PLEXIGLAS® keine akut giftigen Rauchgase.
Mehr über das Brandverhalten von PLEXIGLAS® erfahren Sie hier.